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Verwaltungsgericht Aachen, 8 K 154/15

Datum:
10.04.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 154/15
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2015:0410.8K154.15.00
 
Schlagworte:
Vorschulkind; Geschwisterkind; Beitragsbefreiung; Satzung; Rückwirkung
Normen:
KiBiz § 23 Abs 5 Satz 3; Erkelenz § 4 EBS 2014
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

 
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