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Verwaltungsgericht Aachen, 7 K 4/11

Datum:
30.01.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 4/11
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2015:0130.7K4.11.00
 
Schlagworte:
Wasserrecht; Erlaubnis; Grundwasserdargebot; Rücksichtnahmegebot
Normen:
WHG § 12; WHG § 14
Leitsätze:

Zu den Anforderungen an die Ausübung des Bewirtschaftungsermessen unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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