Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Aachen, 7 K 271/14

Datum:
27.04.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 271/14
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2015:0427.7K271.14.00
 
Schlagworte:
Krankenhausplan NRW; Feststellungsbescheid; Hinweis; Nebenbestimmung
Normen:
VwVfG § 36; KHEntgG § 8; SGB V § 109; KHGG NRW § 2
Leitsätze:

Der in einem Bescheid, der die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan NRW zum Gegenstand hat, enthaltene Hinweis, dass die Erbringung der Leistungsangebote nur dann vom Versorgungsauftrag der Einrichtung erfasst ist, wenn und soweit die diesbezüglichen qualitativen Vorgaben des Krankenhausplans NRW erfüllt sind, ist keine Nebenbestimmung i.S.d. § 36 VwVfG NRW und damit keine rechtsbehelfsfähige Regelung.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank