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Verwaltungsgericht Aachen, 6 L 120/15

Datum:
11.02.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 120/15
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2015:0211.6L120.15.00
 
Schlagworte:
Übergangsheim; Obdachlosigkeit; Obdachlosenunterkunft
Normen:
VwVfG § 49 Abs 2 Nr 1
Leitsätze:

Zur Verlegung in ein anderes städtisches Übergangsheim wegen Bedrohung von Mitbewohnern.

 
Tenor:

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines vertretungsbereiten Rechtsanwalts wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

     Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

3.  Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,-- € festgesetzt.

 
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