Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Aachen, 3 K 555/14

Datum:
27.01.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 555/14
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2015:0127.3K555.14.00
 
Schlagworte:
Vorteil Befreiungstatbestand Gewinn Ertrag geringer Gewinn geringer Ertrag Gewerbe Handwerk 5.200 Euro Freibetrag von 5.200 Euro beitragsfreier Gewinn beitragsfreier Ertrag Handwerkskammerbeitrag Beitragspflicht Befreiung Kleinunternehmer Beitrag Unwesentliche Tätigkeit Handwerksähnliches Gewerbe Äquivalenzprinzip Gleichbehandlung
Normen:
HwO § 113 Abs 2 Satz 4; HwO § 113 Abs 1; HwO § 90 Abs 3; HwO § 1 Abs 2 Satz 2 Nr 1; GG Art 3
Leitsätze:

Es verstößt weder gegen das Gleichbehandlungsgebot noch gegen das beitragsrechtliche Äquivalenzprinzip, dass § 113 Abs. 2 Satz 4 der Handwerksordnung die Freistellung vom Kammerbeitrag wegen eines (geringen) Ertrages oder Gewinnes bis zu 5.200 Euro denjenigen Kammermitgliedern vorbehält, die nur unwesentliche Tätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks ausführen.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank