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Verwaltungsgericht Aachen, 2 K 111/13

Datum:
31.03.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 111/13
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2015:0331.2K111.13.00
 
Schlagworte:
Ausnahmegenehmigung; Handwerkerparkausweis; gebietsübergreifend; gebietsbezogen; Zuständigkeit; Eiswagen; Speiseeishersteller; Ermessen
Normen:
StVO § 46 Abs 1; StVO § 47 Abs 2; ZustVO StVO NRW § 7; VwGO § 114; HandwO § 18 Abs 2
 
Tenor:

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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