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Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 425/15

Datum:
21.07.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 425/15
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2015:0721.1L425.15.00
 
Schlagworte:
Amt Anlass Anspruch Auswahl Beamte Besoldungsgruppe Beurteilung Bewerbung Entgeltgruppe Funktion Gesamtbewertung Hauptmerkmal Leistung
Normen:
GG Art 33 Abs 2; BeamtStG § 9; LBG § 15 Abs 3 Satz 1, LBG § 20 Abs 6
Leitsätze:

Der Bewerbungsverfahrensanspruch einer Beamtin der Deutschen Rentenversicherung Rheinland um eine Beförderungsplanstelle der Besoldungsgruppe A12 BBesO ist verletzt, wenn die Dienstherrin die Bewerberauswahl nicht in erster Linie auf der Grundlage aktueller dienstlicher Beurteilungen der Bewerber getroffen, sondern der Bewerberauswahl vorrangig strukturierte Auswahlgespräche zugrunde gelegt hat.

Die um eiine Notenstufe bessere dienstliche Beurteilung aus dem gegenüber der Entgeltgruppe 9 TgDRV höherwertigen Amt der Besoldungsstufe A11 BBesO ist für die Besetzung einer Leitungsfunktion auch dann maßgebend, wenn die dienstlichen Anlassbeurteilungen zu Führungsaufgaben keine Aussagen treffen.

 
Tenor:
 
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