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Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 2974/13

Datum:
12.03.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 2974/13
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2015:0312.1K2974.13.00
 
Schlagworte:
Arbeitstage; Beamte; Berchnung; Erholungsurlaub; europarechtlich; Hinderung; Teilzeitarbeit; verteilt
Normen:
Richtlinie 2003/88/EG Art 7 Abs 1; Richtlinie 97/81/EG; Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit § 4 Abs 1; FrUrlV § 18 Abs 2 Satz 1
Leitsätze:

Ein Absehen von der Neuberechnung des jährlichen Erholungsurlaubs beim Übergang von einer 5-Tage-Woche zu einer 3-Tage-Woche ist nicht gerechtfertigt, wenn der Beamte den im Rahmen der 5-Tage-Woche erworbenen Urlaub bis zum Übergang zur 3-Tage-Woche nehmen konnte.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 vom Hundert des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 vom Hundert des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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