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Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 2856/13

Datum:
08.06.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 2856/13
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2015:0608.1K2856.13.00
 
Schlagworte:
Berufssoldat; besondere verwendungsbezogene Altersgrenze; Zeitpunkt der Zurruhesetzung; Ermessen; Vertrauensschutz
Normen:
SG § 44 Abs 1; SG § 45 Abs 2 Nr 6
Leitsätze:

Ein Berufssoldat hat keinen Anspruch darauf, nach Überschreitung der besonderen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt zu werden.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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