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Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 1700/12

Datum:
19.03.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 1700/12
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2015:0319.1K1700.12.00
 
Schlagworte:
Angriff; Beamte; Briefzustellung; Dienstunfall; erhöht; Erwerbsfähigkeit; Gefahr; Hund; Impfung; Risiko; typisch; Unfall
Normen:
BeamtVG § 31 Abs 2 Satz 3; BeamtVG § 36; BeamtVG § 37 Abs 1; BeamtVG § 27 Abs 2
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 vom Hundert des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 vom Hundert des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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