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Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 1000/14

Datum:
21.05.2015
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 1000/14
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2015:0521.1K1000.14.00
 
Schlagworte:
Bezügerückforderung; Überzahlung; Bezügemitteilung; Entreicherung; Vermutung; Verschärfte Haftung; Fahrlässigkeit; Annexantrag; Rechtshängigkeitszinsen
Normen:
ÜBesG NW § 12; BGB § 812; BGB § 818; BGB § 819; BGB § 288; BGB § 291; VwGO § 113 Abs 1 Satz 2
Leitsätze:

Verschärfte Haftung einer Berufsanfängerin im Rahmen der Umstellung auf Erfahrungsstufen nach dem Dienstrechtsanpassungsgesetz NRW - hier verneint

 
Tenor:

Der Bescheid des Landesamts für Besoldung und Versorgung vom 25. April 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 8. Mai 2014 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die einbehaltenen Bezüge in Höhe von 492 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29. Mai 2014 zurück-zuzahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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