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Verwaltungsgericht Aachen, 9 L 217/14

Datum:
11.04.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 217/14
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2014:0411.9L217.14.00
 
Schlagworte:
Masterstudiengang; Zugangsvoraussetzung
 
Tenor:

1.              Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller zum Masterstudiengang Architektur vorläufig ohne Auflagen zuzulassen.

              Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2.              Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.

 
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