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Verwaltungsgericht Aachen, 9 K 2036/13

Datum:
04.04.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 2036/13
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2014:0404.9K2036.13.00
 
Schlagworte:
Ausnahmegenehmigung ausländische Schule; Belgien; Deutschsprachige Gemeinschaft
Normen:
SchulG § 34 Abs 5 Satz 2
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung Köln vom 13. Juni 2013 verpflichtet, der Klägerin zu 1. eine Ausnahmegenehmigung für den Besuch der Q.     -E.      -Sekundarschule in F.     /C.       und den Klägern zu 2. und 3. für ihre Tochter X.        eine Ausnahmegenehmigung für den Besuch des S.      -T.       -J.         in F.     /C.       zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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