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Verwaltungsgericht Aachen, 8 L 653/14

Datum:
10.11.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 L 653/14
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2014:1110.8L653.14.00
 
Tenor:

1. Dem Antragsteller wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte Herr Rechtsanwalt S.      M. I.       aus Aachen beigeordnet.

2. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig eine schriftliche Bestätigung über die am 18. September 2014 erfolgte Erteilung der Aufenthaltserlaubnis (rückwirkend ab dem 2. Juni 2014) einschließlich der darin enthaltenen Neben-bestimmungen zu erteilen.

    Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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