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Verwaltungsgericht Aachen, 8 K 984/11

Datum:
09.04.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 984/11
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2014:0409.8K984.11.00
 
Schlagworte:
Kostenzuschuss; Pauschale; eingruppige Einrichtung; Stichtag; integrative Gruppe; heilpädagogische Gruppe
Normen:
KiBiz § 20 Abs 3
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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