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Verwaltungsgericht Aachen, 8 K 1995/12

Datum:
09.04.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 1995/12
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2014:0409.8K1995.12.00
 
Schlagworte:
KiBiz; Elternbeitrag; Geschwisterermäßigung
Normen:
KiBiz 23; Elternbeitragssatzung Kreis Düren § 1; Elternbeitragssatzung Kreis Düren § 2
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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