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Verwaltungsgericht Aachen, 8 K 1855/13

Datum:
28.01.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
8 K 1855/13
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2014:0128.8K1855.13.00
 
Schlagworte:
Befristung; Abschiebung; Ausweisung; Angemessenheit; Wirkung; Kraftfahrer; Albanien
Normen:
AufenthG § 11
Leitsätze:

Erfolglose Klage gegen eine angemessene zweijährige Befristung einer Abschiebung (Kraftfahrer aus Albanien)

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheides vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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