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Verwaltungsgericht Aachen, 8 K 1398/12

Datum:
19.03.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 1398/12
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2014:0319.8K1398.12.00
 
Schlagworte:
Niederlassungserlaubnis; Lebensunterhalt; Lebensunterhaltssicherung; Absehen; Krankheit; Behinderung; Kausalität
Normen:
AufenthG § 9; AufenthG § 26 Abs 4
Leitsätze:

Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis trotz fehlender Lebensunterhaltssicherung (Absehen wegen Krankheit/Behinderung)

 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ordnungsverfügung vom 3. April 2012 verpflichtet, der Klägerin ab Antragstellung eine Niederlassungs-erlaubnis zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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