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Verwaltungsgericht Aachen, 6 L 503/14

Datum:
04.08.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 503/14
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2014:0804.6L503.14.00
 
Schlagworte:
Polizeirecht; Rückkehrverbot; Wohnungsverweisung; Bestimmtheit; Gefahrenprognose
Normen:
VwGO § 80 Abs 5; PolG NRW § 34 a
 
Tenor:

1. Frau D.      B.     , wohnhaft: B1.--straße in B., wird zum Verfahren beigeladen.

2. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt P.      T.     aus N.               wird abgelehnt.

3. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.

4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,-- € festgesetzt.

 
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