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Verwaltungsgericht Aachen, 5 K 989/11

Datum:
02.01.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 989/11
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2014:0102.5K989.11.00
 
Schlagworte:
Rücksichtnahme; Rücksichtnahmegebot; Gebietsgewährleistungsanspruch; Gemengelage; Baugebiet; Fremdkörper; Unikat; "erdrückende Wirkung"; "Gebot der Rücksichtnahme"; Eingemauertsein; Einfügen
Normen:
BauGB § 34;; BauGB § 34 Abs 1
Leitsätze:

Keine Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch ein 12 m hohes und etwa 80 m breites Gebäude auf der gegenüberliegenden Straßenseite

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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