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Verwaltungsgericht Aachen, 5 K 2381/13

Datum:
03.04.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 2381/13
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2014:0403.5K2381.13.00
 
Schlagworte:
Baunachbarklage; Abstandfläche; Abstandflächenverstoß; Zustimmung; unzulässige Rechtsausübung
Normen:
BauO NRW § 6; BGB § 242
Leitsätze:

Sind Nachbarrechte in identischer Weise von dem von der Genehmigung abweichenden Vorhaben, dem der Nachbar zugestimmt hatte, beeinträchtigt, kann die Geltendmachung des Abwehrrechts eine unzulässige Rechtsausübung darstellen.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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