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Verwaltungsgericht Aachen, 5 K 1272/12.A

Datum:
31.07.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 1272/12.A
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2014:0731.5K1272.12A.00
 
Schlagworte:
Asyl; Abschiebungsschutz; Widerruf; Rückkehr; Heimatstaat; Einreise; Flughafen; Ehebruch; Strafverfolgung; Konversion
Normen:
AsylVfG § 73
Leitsätze:

Erfolglose Klage gegen Widerruf von Abschiebungsschutz nach Reise in den Heimatstaat

Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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