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Verwaltungsgericht Aachen, 5 K 1130/11

Datum:
02.01.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 1130/11
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2014:0102.5K1130.11.00
 
Normen:
BauGB § 34;; BauGB § 34 Abs 1
Leitsätze:

Erfolglose Nachbarklage gegen ein 12 m hohes und 80 m breites Gebäude auf gegenüberliegender Straßenseite

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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