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Verwaltungsgericht Aachen, 2 K 2805/12

Datum:
15.04.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 2805/12
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2014:0415.2K2805.12.00
 
Schlagworte:
Pflegewohngeld; Eheleute; Vermögen; Kraftfahrzeug; Angemessenheit; Veräußerung; Erlös als Sonderzahlung; Leasingvertrag; Verwertung
Normen:
PfG NRW § 12 Abs 3; SGB XII § 90
Leitsätze:

Kein Anspruch auf Pflegewohngeld

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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