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Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 675/13.A

Datum:
10.01.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 675/13.A
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2014:0110.1L675.13A.00
 
Schlagworte:
Dublin II-VO; Rücküberstellung; Albaner; Belgien; Zwischenzeitliche Rückkehr
Normen:
AsylVfG § 27 a;; Dublin II-VO
Leitsätze:

Die Aufnahmepflicht eines Mitgliedstaates nach der Dublin II-VO erlischt, wenn der Asylsuchende für mindestens drei Monate in seine Heimat zurückkehrt.

 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 3146/13.A gegen die in dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) vom 18. Dezember 2013 enthaltene Abschiebungsanordnung wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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