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Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 642/14

Datum:
16.12.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 642/14
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2014:1216.1L642.14.00
 
Schlagworte:
Beurteilung; Bewerbungsverfahrensanspruch; fachfremd; Eignung; Fakultas; Gesamturteil; Kompetenz; Note; Schulleiter; Verletzung
Normen:
GG Art 33 Abs 2; BeamtStG § 9; LBG § 20 Abs 6; LBG § 93
Leitsätze:

Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs, wenn die der Auswahlentscheidung für eine Beförderung zugrunde liegende dienstliche Beurteilung der Antragstellerin von einer Schulleiterin fachfremd erstllt wurde,

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattet werden.

 
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