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Verwaltungsgericht Aachen, 1 L 236/14

Datum:
28.05.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 236/14
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2014:0528.1L236.14.00
 
Schlagworte:
Amt; Anforderungen; Ausschärfung; Ausschreibung; Auswahl; Beamte; Beurteilung; Bundeswehr; geeignet; Initiative; Konkurrent; Vorbeurteilung
Normen:
GG Art 33 Abs 2; BBG § 22; BBG § 9
Leitsätze:

Bei gleich guter Gesamtbeurteilung kann eine Ausschärfung der dienstlichen Beurteilungen dazu führen, dass unter Berücksichtigung des Ausschreibungstextes die bessere Beurteilung der Eigenschaft "Initiative" den Ausschlag für die Auswahlentscheidung gibt.

 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattet werden.

2. Der Streitwert wird auf bis zu 19.000 € festgesetzt.

 
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