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Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 725/14

Datum:
02.10.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Grundurteil
Aktenzeichen:
1 K 725/14
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2014:1002.1K725.14.00
 
Schlagworte:
Soldat; Dienstrechtsneuordnungsgesetz; Überzahlung; Rückforderung; Billigkeitsentscheidung
Normen:
BBesG § 12; BGB § 819; BGB § 820
Leitsätze:

Die Änderungen des Besoldungsrechts durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz sind so komplex, dass nicht durchweg von der Offensichtlichkeit des fehlenden rechtlichen Grundes bei auf der Neuordnung basierenden Überzahlungen ausgegangen werden kann.

 
Tenor:

Der Bescheid des Bundesverwaltungsamtes - Außenstelle N.       - vom 31. Juli 2013 in der Fassung dessen Widerspruchsbescheides vom 11. März 2014 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Hinzuziehung der Bevollmächtigten des Klägers im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

 
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