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Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 519/13

Datum:
28.08.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 519/13
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2014:0828.1K519.13.00
 
Schlagworte:
Beamter; Bezirksregierung; Dienst; formell; Genehmigung; Lehrersport; Leiter; materiell; Schule; Schüler; Unfall; Veranstaltung; Wettkämpfe
Normen:
BeamtVG § 31
Leitsätze:

Ein Unfall, den ein Lehrer im Rahmen des "Lehrersports" bei einem in der Sporthalle seiner Schule durchgeführten Fußballspiel erleidet, ist dann ein Dienstunfall, wenn die jeweiligen Schulleiter von den regelmäßig wöchentlich veranstalteten Spielen wussten, sie die Sporthalle hierfür reserviert hatten und regelmäßig auch Schüler an den Spielen teilnahmen.

 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung Köln vom 9. Januar 2013 sowie deren Widerspruchsbescheides vom 6. Februar 2013 verpflichtet, den vom Kläger während des sogenannten Lehrersports am 8. November 2012 erlittenen Unfall als Dienstunfall anzuerkennen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 110 vom Hundert des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 vom Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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