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Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 3146/13.A

Datum:
10.07.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 3146/13.A
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2014:0710.1K3146.13A.00
 
Schlagworte:
Dublin II Belgien
Normen:
EGV 343/2003 Art 16 Abs 1e; EGV 343/2003 Art 16 Abs 3; AsylVfG § 27a
Sachgebiet:
Besonderes Verwaltungsrecht
Leitsätze:

Zum Erlöschen der Verpflichtungen zur Wiederaufnahme eines Asylsuchenden nach Art.16 Abs. 3 Dublin II-VO.

 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 18. Dezember 2013 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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