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Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 2070/12

Datum:
04.09.2014
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 2070/12
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2014:0904.1K2070.12.00
 
Schlagworte:
Überdenkensverfahren
Leitsätze:

Alle Prüfer, die Einfluss auf die Bewertung einer Prüfungsleistung haben, müssen im Überdenkensverfahren zu den Bewertungsrügen des Prüflings Stellung nehmen.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 3. Mai 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 23. Juli 2012 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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