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Verwaltungsgericht Aachen, 9 L 324/13.A

Datum:
19.07.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 324/13.A
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2013:0719.9L324.13A.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt, weil eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers nicht vorgelegt worden ist und es auch ansonsten an diesbezüglichen Angaben fehlt.

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, dem Landrat des Kreises I.         - Ausländeramt - mitzuteilen, dass die Abschiebung des Antragstellers vorläufig nicht durchgeführt werden darf.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

 
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