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Verwaltungsgericht Aachen, 8 K 1980/12

Datum:
16.10.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 1980/12
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2013:1016.8K1980.12.00
 
Schlagworte:
Pass; Passverfügung; Zwangsgeld
Normen:
AufenthG § 48
Leitsätze:

Erfolglose Klage eines abgelehnten Asylsuchenden gegen eine rechtmäßige Passverfügung

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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