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Verwaltungsgericht Aachen, 7 K 1860/12

Datum:
01.03.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
7
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 1860/12
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2013:0301.7K1860.12.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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