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Verwaltungsgericht Aachen, 6 L 231/13

Datum:
29.07.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 231/13
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2013:0729.6L231.13.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 996/13
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1.              Die aufschiebende Wirkung der Klage 6 K 1626/13 gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 22. April 2013 wird hinsichtlich

 der   Ziffern 3. bis 5. der Ordnungsverfügung wiederhergestellt und hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung angeordnet.

              Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

              Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin und die Antragsgegnerin jeweils zur Hälfte.

2.              Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,-- € festgesetzt.

 
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