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Verwaltungsgericht Aachen, 5 K 1285/11

Datum:
19.12.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 1285/11
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2013:1219.5K1285.11.00
 
Schlagworte:
Vorkaufsrecht; Vorkaufssatzung; Rahmenplan; Rahmenplanung; `städtebauliche Maßnahmen`
Normen:
BauGB § 25 Abs 1;; BauGB § 25 Abs 1 Nr 2;; BauGB § 25
Leitsätze:

Eine Vorkaufssatzung nach § 25 Abs 1 Nr 2 BauGB kann auch auf eine (informelle) Rahmenplanung gestützt werden

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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