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Verwaltungsgericht Aachen, 4 L 581/13

Datum:
14.11.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 581/13
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2013:1114.4L581.13.00
 
Schlagworte:
Reiseunfähigkeit; Suizidgefahr; nicht nachgewiesene Sicherheitsvorkehrungen; keine verbindliche Zusage bzgl. Inempfangnahme am Zielflughafen und ggf. Aufnahme in Fachklinik
Normen:
GG Art 2 Abs 2; AufenthG § 60 a Abs 2
Leitsätze:

Abschiebungschutz gewährt wegen Reiseunfähigkeit

 
Tenor:

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die Antragstellerin am 19. November 2013 abzuschieben. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsgegner und die Antragstellerin tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zu 1/2.

3. Der Streitwert wird auf 1.250,- € festgesetzt.

 
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