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Verwaltungsgericht Aachen, 4 L 217/13

Datum:
02.12.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 217/13
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2013:1202.4L217.13.00
 
Schlagworte:
Aufenthaltserlaubnis zum Studium ; Erreichen des Aufenthaltszwecks; angemessener Zeitraum; Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche; erfolgreicher Studienabschluss; erstmaliger Aufenthalt; Erteilungssperre; Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung; qualifiziert Geduldeter; sonstiger Aufenthaltszweck
Normen:
AufenthG § 16 Abs 1; AufenthG § 16 Abs 4 Satz 1; AufenthG § 18 c Abs 1;; AufenthG § 18 c Abs 3; AufenthG § 18 a Abs 1; AufenthG § 7 Abs 1 Satz 3
Leitsätze:

Versagung einer Aufenthaltserlaubnis zur (erneuten) Arbeitsplatzsuche für einen Studenten, der nach erfolgreichem Abschluss eines Erststudiums bereits eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für ein Jahr und im Anschluss daran nochmals eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme eines Zweitstudiums erhalten hat

 
Tenor:

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt.

 
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