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Verwaltungsgericht Aachen, 4 K 2327/11

Datum:
23.09.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 2327/11
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2013:0923.4K2327.11.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 15 A 2579/13
Schlagworte:
Stichstraße; erschließungsbeitragsrechtliche Selbständigkeit; Bebauungsmassierung
Normen:
KAG § 8
Leitsätze:

Selbständige Stichstraße trotz einer Länge unter 100 m wegen Bebauungsmassierung

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 24. November 2011 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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