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Verwaltungsgericht Aachen, 2 L 37/13

Datum:
26.08.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 37/13
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2013:0826.2L37.13.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1.)  Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt V.         aus U.            wird abgelehnt.

2.)  Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

      Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.

 
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