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Verwaltungsgericht Aachen, 2 L 336/12

Datum:
01.02.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 336/12
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2013:0201.2L336.12.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 2 K 1905/12 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 21. Juni 2012 wird angeordnet, soweit der Antragsteller zur Auskunftserteilung und Vorlage von Unterlagen betreffend die C. GmbH aufgefordert worden ist.

Im Übrigen wird Antrag abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens zu 3/4 und die Antragsgegnerin zu 1/4.

2. Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.

 
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