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Verwaltungsgericht Aachen, 2 L 223/13

Datum:
28.11.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 223/13
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2013:1128.2L223.13.00
 
Schlagworte:
Fahrtenbuchauflage; Geschäftsfahrzeug; Mitwirkungspflicht des Halters; Hochglanzfoto
Normen:
StVZO § 31 a Abs 1 Satz 1; VwGO § 80
Leitsätze:

Die Verhängung einer Fahrtenbuchauflage ist auch zulässig, wenn der Halter eines auch von den Mitarbeitern der Firma genutzten Fahrzeugs keine Vorsorge getroffen hat, den Fahrer bei einem Verkehrsverstoß umgehend benennen zu können.

Zur Verpflichtung der Straßenverkehrsbehörden auf Antrag des Halters ein Hochglanzfoto zu erstellen.

 
Tenor:

1.) Der Antrag wird abgelehnt.

     Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2.) Der Streitwert wird auf 2.400 € festgesetzt.

 
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