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Verwaltungsgericht Aachen, 2 K 996/11.A

Datum:
21.02.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
2 K
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 996/11.A
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2013:0221.2K996.11A.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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