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Verwaltungsgericht Aachen, 2 K 2041/11

Datum:
05.11.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 2041/11
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2013:1105.2K2041.11.00
 
Schlagworte:
objektiver Versagungsgrund, Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes, Prognoseentscheidung, über 7 Jahre altes Gutachten
Normen:
PBefG § 13 Abs 4; PBefG § 13 Abs 1
Leitsätze:

Zur Prognoseentscheidung eines über 7 Jahre alten Gutachtens

Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 23. August 2011 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 11. Oktober 2011 – unter dem Vorbehalt der Prüfung der subjektiven Genehmigungsvoraussetzungen nach § 13 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes – verpflichtet, dem Kläger eine Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit einer Taxe zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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