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Verwaltungsgericht Aachen, 2 K 1488/10

Datum:
17.12.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 1488/10
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2013:1217.2K1488.10.00
 
Schlagworte:
Eingliederungshilfe; In Kenntnis setzen; Systemversagen; selbstbeschaffte Hilfe
Normen:
SGB VIII § 35a; SGB VIII § 36 Abs. 3
Leitsätze:

Kein Anspruch auf Übernahme von Privatschulkosten im Rahmen der jugendhilferechtlichen Eingliederungshilfe, wenn weder ein Versagen des Systems Schule noch des Systems Jugendhilfe ersichtlich ist.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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