Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 2267/11

Datum:
14.02.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 2267/11
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2013:0214.1K2267.11.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung Köln vom 5. Dezember 2011 verpflichtet, die Rückgabe der von der Klägerin geleisteten Vorgriffsstunden dergestalt zu regeln, dass abweichend von dem Verteilungsplan vom 30. Januar 2011 für das Schuljahr 2014/15 insgesamt 24 Monatsstunden und für das Schuljahr 2016/17 weitere 17 Monatsstunden zurückgewährt werden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110 vom Hundert des Vollstreckungsbetrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank