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Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 1153/11

Datum:
10.01.2013
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 1153/11
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2013:0110.1K1153.11.00
 
Tenor:

Der Heranziehungsbescheid der Beklagten vom 24. Mai 2011 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 vom Hundert des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in Höhe von 110 vom Hundert des Vollstreckungsbetrages leistet.

 
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