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Verwaltungsgericht Aachen, 9 K 2166/09

Datum:
19.09.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 2166/09
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2012:0919.9K2166.09.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Rechtsstreit übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 3/4 und die Beklagte zu 1/4.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsgläubiger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweiligen Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsschuldner vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.

 
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