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Verwaltungsgericht Aachen, 9 K 1651/10

Datum:
13.01.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 1651/10
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2012:0113.9K1651.10.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 16. August 2010 verpflichtet, die Schülerfahrkosten für den Besuch des Gymnasiums I. durch den Kläger im Schuljahr 2010/2011 zu übernehmen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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