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Verwaltungsgericht Aachen, 9 K 1381/11

Datum:
21.09.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Aachen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 1381/11
ECLI:
ECLI:DE:VGAC:2012:0921.9K1381.11.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bürgermeisters der Beklagten vom 30. Juni 2011 verpflichtet, die Schülerfahrkosten der Klägerin für das Schuljahr 2011/2012 zum Besuch der B. -G. -Gesamtschule in E. zu übernehmen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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